Unter "Bedingungen und Auflagen ist in diesem Entscheid (Ziff. 3.1) Folgendes festgehalten: "Die Restfläche der als Parkplätze eingekiesten Fläche ist durch geeignete bauliche Massnahmen (Pfosten, Blocksteine, etc.) für die Nutzung als Parkplatz innert 60 Tagen nach Rechtskraft dieses Entscheids zu verhindern und dauerhaft zu belassen." Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.