Am 23. Mai 2017 fand eine Besprechung vor Ort statt, an welchem neben einem Gemeindevertreter auch der zuständige Bauinspektor des AGR teilnahm. Dabei äusserte sich Letzterer dahingehend, dass nach Praxis des AGR pro Wohnung ein Parkplatz mit 20 m2 akzeptiert werde; im vorliegenden Fall seien zwei Wohnungen vorhanden und es könnten zwei Parkplätze mit maximal 40 m2 bewilligt werden.