Der Beschwerdeführer reichte am 5. Mai 2017 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für die Erstellung von vier Parkplätzen mit einer Grösse von 57 m2 und eines Haus- und Wendeplatzes von 38 m2 mit einem sickerfähigen Kiesbelag auf der Parzelle Zollikofen Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Aufgrund von Mängeln wies die Gemeinde das Baugesuch mit Schreiben vom 19. Mai 2019 zurück und räumte dem Beschwerdeführer eine Frist zur Behebung bis 18. Juni 2017 ein. Am 23. Mai 2017 fand eine Besprechung vor Ort statt, an welchem neben einem Gemeindevertreter auch der zuständige Bauinspektor des AGR teilnahm.