Neben einem mündlichen Baustopp vor Ort erliess die Gemeinde mit Verfügung vom 6. April 2017 eine Baueinstellungsverfügung und forderte den Beschwerdeführer auf, alle Arbeiten im Zusammenhang mit den Abstellplätzen sofort einzustellen und innert 30 Tagen ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Trotz diesen Vorkehren setzte der Beschwerdeführer gemäss den Ausführungen der Gemeinde die Arbeiten fort und stellte die Abstellplätze fertig. RA Nr. 120/2019/24 2