1. Am 5. April 2017 stellte die Gemeinde anlässlich eines Augenscheins fest, dass im Bereich der Liegenschaft des Beschwerdeführers auf der Parzelle Zollikofen Grundbuchblatt Nr. C.________ Bauarbeiten für Abstellplätze vorgenommen wurden. Neben einem mündlichen Baustopp vor Ort erliess die Gemeinde mit Verfügung vom 6. April 2017 eine Baueinstellungsverfügung und forderte den Beschwerdeführer auf, alle Arbeiten im Zusammenhang mit den Abstellplätzen sofort einzustellen und innert 30 Tagen ein nachträgliches Baugesuch einzureichen.