Wegen seiner Grösse, aber insbesondere auch da dieser keinen Bezug zu den Quartierbewohnerinnen und Quartierbewohnern aufweist, handelt es sich beim Beherbergungsbetrieb nicht um stilles Gewerbe im Sinne des Baureglements der Gemeinde Lotzwil. Bereits aus diesem Grund ist der Betrieb geeignet, im Vergleich zu den im Baureglement genannten Arztpraxen oder Büros mehr Lärmemissionen zu verursachen. Zudem ist der Garten für die Gäste allgemein zugänglich. Auch wenn die damit verbundenen Immissionen stark von den Gästen und ihrem Verhalten resp. ihrer Stimmung abhängen, kann sich der Betrieb auf die Wohnqualität störend auswirken.