f) Die Gästeunterkunft weist im Gegensatz zu den im Baureglement exemplarisch aufgezählten Betrieben keine Quartierbezogenheit auf. Im Gegenteil; sie ist auf auswärtige Gäste ausgerichtet und generiert damit auch quartierfremden Verkehr, was sich auch aus den Vorakten ergibt. Mit 12 Zimmern und 22 Betten bietet die Gästeunterkunft relativ vielen Gästen eine Übernachtungsmöglichkeit an. Wegen seiner Grösse, aber insbesondere auch da dieser keinen Bezug zu den Quartierbewohnerinnen und Quartierbewohnern aufweist, handelt es sich beim Beherbergungsbetrieb nicht um stilles Gewerbe im Sinne des Baureglements der Gemeinde Lotzwil.