Gleichzeitig kommt die umstrittene Gästeunterkunft ohne Réception und Mahlzeitenangebot aus. Im Gegensatz zu einem Bed & Breakfast, bei welchem die Eigentümer oder die Betreiber häufig in demselben Haus wohnen und vor Ort anwesend sind, wird die Liegenschaft nur für die Beherbergung von Personen genutzt. Die Liegenschaft wird von niemandem dauerhaft bewohnt.