d) Die Liegenschaft H.________ befindet sich im Gebiet «G.________» in der Wohnzone W2. Die Parzelle grenzt in nördlicher und östlicher Richtung an die Landwirtschaftszone (LWZ). In westlicher und südlicher Richtung befinden sich vor allem Ein- und Mehrfamilienhäuser. Gegenüber der Gästeunterkunft auf Parzelle Nr. K.________ J.________ ) befindet sich eine Schreinerei bzw. "Möbelwerkstatt".45 Die Gästeunterkunft wird ganzjährig betrieben und funktioniert wie erwähnt mit einem Schliessfachsystem (24h). Die Gäste können täglich an- oder abreisen. Gleichzeitig kommt die umstrittene Gästeunterkunft ohne Réception und Mahlzeitenangebot aus.