c) Aus der Nutzungsordnung der Gemeinde Lotzwil ergibt sich, dass diese differenzierte Lösungen für die Ansiedlung von Gastgewerbebetrieben bzw. Gastwirtschaften kennt. Diese sind einerseits ausdrücklich in der Wohn- und Gewerbezone (WG) und in der Kernzone (K) vorgesehen; für beide gilt die Empfindlichkeitsstufe III. Andererseits ergibt sich daraus, dass in den Wohnzonen nur "stille Gewerbe" zu gelassen sind, die weder durch ihren Betrieb noch durch den verursachten Verkehr störend wirken bzw. das gesunde Wohnen beeinträchtigen. Gemäss Baureglement Lotzwil sind Gästeunterkünfte daher grundsätzlich in den Zonen WG und K und nicht in der Zone W anzusiedeln.44