Diese Zone ist der Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet (Art. 211 GBR). Als mässig störende Gewerbe gelten gemäss Kommentar zum GBR "Verkaufsläden, Dienstleistungsbetriebe, sowie emissionsarme Werkstätten und Produktionsbetriebe", die das gesunde Wohnen nicht beeinträchtigen dürfen. Die Kernzone (K) ist eine gemischte Zone für "Wohnen", "Gewerbe- und Büronutzung" und "Gastwirtschaften". Hier gilt wiederum die Empfindlichkeitsstufe III.