Diese könnten zudem täglich an- und abreisen. Die Gäste könnten "das Wohnhaus mitsamt den Aussenräumen uneingeschränkt nutzen", sodass bei hoher Bettenauslastung mit mehr Lärmemissionen gerechnet werden müsse als dies bei einer normalen Wohnnutzung der Fall sei. Unter Berufung auf einen Entscheid der BVE35 wies das Regierungsstatthalteramt darauf hin, dass die Nutzung eines Einfamilienhauses als Gästeunterkunft mit 19 Betten nicht mehr mit der ursprünglichen Wohnnutzung vergleichbar sei und sich eine derartige Nutzung in erheblichem Masse auf die Umwelt und die Erschliessung auswirken könne.