4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet17, holte bei der Gemeinde und beim Regierungsstatthalteramt die Vorakten ein. Zudem forderte es die Gemeinde und das Regierungsstatthalteramt auf, den allfälligen Eingang eines nachträglichen Baugesuchs mitzuteilen. Das Regierungsstatthalteramt reichte mit Eingabe vom 15. März 2019 die Vorakten zum Feststellungsentscheid ein. Die Gemeinde stellte mit Eingabe vom 22. März 2019 fest, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein nachträgliches Baugesuch eingegangen sei.