_, Lotzwil, bis spätestens am 30. März 2019 auf die maximal zulässigen 10 Betten zu reduzieren und zu beschränken. Für die restlichen Betten wird der Betreiberin ab 1. April 2019 ein Benützungsverbot auferlegt. 3. Androhung der Strafverfolgung 4. Die Wiederherstellungsverfügung wird aufgeschoben, wenn innert der Rechtsmittelfrist (…) ein nachträgliches Baugesuch eingereicht wird. …" 3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 6. März 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: