Sie ordnete folgendes an: "1. Es wird festgestellt, dass das Regierungsstatthalteramt Oberaargau mit Entscheid vom 29. November 2018 entschieden hat, dass der Beherbergungsbetrieb der A.________ gemäss Praxis des Regierungsstatthalteramtes Oberaargau einer Baubewilligung und Gastgewerbebewilligung bedarf. 2. Die A.________ (….) wird aufgefordert, ihren Beherbergungsbetrieb in der Liegenschaft E.________, Lotzwil, bis spätestens am 30. März 2019 auf die maximal zulässigen 10 Betten zu reduzieren und zu beschränken.