Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau entschied am 29. November 2018, dass gemäss neuer Praxis der Regierungsstatthalterämter für Gästeunterkünfte ab 10 Betten generell eine Baubewilligungspflicht bestehe. Wiesen solche Betriebe eine Anzahl von 20 Betten und mehr auf, so sei "der Regierungsstatthalter die zuständige Baubewilligungsbehörde" und es bestehe "zusätzlich die Pflicht zur Einholung einer Gastgewerbebewilligung".15 Dies werde in absehbarer Zeit im Rahmen einer BSIG- Weisung gegenüber den Gemeinden kommuniziert werden.