Beschwerdeführerin am 20. Juni 2018 eröffnet, sowie dem Regierungsstatthalteramt mit Kopie zur Kenntnis gebracht.11 Mit Schreiben vom 3. September 2018 forderte die Gemeinde die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf die Baubewilligungspflicht auf, das (nachträgliche) Baugesuch für die Umsetzung der von der GVB geforderten Brandschutzmassnahmen "nächstens" bei ihr einzureichen.12