Das Regierungsstatthalteramt forderte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 15. Mai 2018 auf, (auch) zum Vorgehen Stellung zu nehmen.8 Die Beschwerdeführerin gelangte am 17. Mai 2018 direkt an die Gebäudeversicherung (GVB) zur Beurteilung der vorgesehenen Brandschutzmassnahmen (mit Plan der vorgesehenen Treppen).9 Die GVB teilte dem Regierungsstatthalteramt per E-Mail mit, dass sie sich erst im Rahmen eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens dazu äussere.10