Mit Schreiben vom 27. April 2018 an das Regierungsstatthalteramt wies die Beschwerdeführerin darauf hin, dass sie zum Einbau von drei Fluchttreppen (mit Baugesuch) bereit sei.6 Die Gemeinde stellte am 9. Mai 2018 zu Handen des Regierungsstatthalteramts fest, dass sich die Beschwerdeführerin auch zum "angedachten Vorgehen" bezüglich Beurteilung der Zonenkonformität zu äussern habe, was jedoch unterblieben sei.7 Das Regierungsstatthalteramt forderte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 15. Mai 2018 auf, (auch) zum Vorgehen Stellung zu nehmen.8