3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 22 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21) RA Nr. 120/2019/20 14 IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher C.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Aarwangen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion i.V. des Direktors