Fehlt die Androhung der Ersatzvornahme in der Wiederherstellungsverfügung, ist diese deswegen weder nichtig noch anfechtbar.20 Möglich ist auch der Erlass einer separaten Verfügung, wann und wie die Ersatzvornahme durchgeführt wird.21 Daher schadet es nicht, dass vorliegend die Ersatzvornahme hinsichtlich der Höhe des Sichtschutzes nicht bereits in der Wiederherstellungsverfügung explizit angedroht worden war. Die angefochtene Vollstreckungsverfügung regelt alle für die Ersatzvornahme notwendigen Punkte.