c) Die Ersatzvornahme setzt voraus, dass die Behörde den Pflichtigen eine angemessene Frist zur Erfüllung angesetzt hat, verbunden mit der Androhung der Ersatzvornahme auf deren Kosten. Dies kann im Rahmen der Wiederherstellungsverfügung erfolgen. Fehlt die Androhung der Ersatzvornahme in der Wiederherstellungsverfügung, ist diese deswegen weder nichtig noch anfechtbar.20 Möglich ist auch der Erlass einer separaten Verfügung, wann und wie die Ersatzvornahme durchgeführt wird.21