c) Die Beschwerdeführenden durften das Verhalten der Gemeinde nach Treu und Glauben nicht so interpretieren, dass die zulässige Höhe des Sichtschutzes mit der Verfügung vom 12. Juli 2017 noch nicht verbindlich geregelt worden sei. Ein Vertrauensschutz fällt ausser Betracht, wenn zwischen dem erweckten Vertrauen und der getätigten Disposition ein Kausalzusammenhang fehlt.18 Die ist hier der Fall. Der streitige Sichtschutz bestand bereits im Jahr 2017. Nach Ergehen der Wiederherstellungsverfügung vom 12. Juli 2017 verzichteten die Beschwerdeführenden auf deren Anfechtung und auch auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs.