Die Gemeinde reagierte darauf mit Schreiben vom 11. Mai 2018 an die Beschwerdeführenden sowie an die Nachbarn, worin sie ausführte: "(…) Unsere Verfügung vom 12. Juli 2017 fokussierte sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Gesamtlänge des fraglichen Sichtschutzes und tatsächlich weniger auf die Höhe des gleichen Sichtschutzes, weshalb es unseres Erachtens durchaus angezeigt ist, diesen Aspekt noch näher zu prüfen, wozu wir wie erwähnt gerne Ihre Überlegungen miteinbeziehen möchten. (…)".16