Mit der Verfügungsformel (Dispositiv) wird die für die Beteiligten verbindliche Anordnung der Behörde getroffen. Nur die Verfügungsformel wird (zusammen mit der Kostenregelung) rechtswirksam. Sie soll die behördliche Regelung klar und eindeutig festhalten. Die Begründung kann zur Sinnermittlung herangezogen werden, wenn das Dispositiv auslegungsbedüftig ist.13