5 Vorakten, pag. 100 RA Nr. 120/2019/20 4 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet6, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde hält mit Stellungnahme vom 1. April 2019 an der angefochtenen Verfügung fest und beantragt die Abweisung der Beschwerde. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen