Unter dem Titel "C. Verfügung" kündigte die Gemeinde an, dass sie am 7. März 2019 zur Ersatzvornahme schreiten und das Sichtschutzelement Nr. 2 in der Höhe um 0,45 m einkürzen werde. Es sei mit voraussichtlichen Kosten für die Beschwerdeführenden von Fr. 300.– zu rechnen. Die Beschwerdeführenden hätten Gelegenheit, die Einkürzung bis zum 6. März 2019 selber vorzunehmen. 3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 1. März 2019 bei der BVE Beschwerde ein. Sie beantragen die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. 3 Vorakten, pag. 131 f. 4 Vorakten, pag. 109 ff.