Mit Verfügung vom 31. Januar 2019 hielt die Gemeinde unter dem Titel "B. Erwägungen" fest, dass die Höhe des Sichtschutzelements Nr. 1 (Bambuspalisade, 2,0 m hoch) ab der unter ihm gelegenen Mauerkrone gemessen worden sei und die Höhe des Sichtschutzelements Nr. 2 (Schilfwand, 2,45 m hoch) ab dem bestehenden Terrain. Hinsichtlich der Höhe des letzteren Sichtschutzelements seien die Beschwerdeführenden der Wiederherstellungsverfügung vom 12. Juli 2017 nicht vollumfänglich nachgekommen. Unter dem Titel "C. Verfügung" kündigte die Gemeinde an, dass sie am 7. März 2019 zur Ersatzvornahme schreiten und das Sichtschutzelement Nr. 2 in der Höhe um 0,45 m einkürzen werde.