2. Am 22. März 2018 führte die Gemeinde eine Baukontrolle durch. Sie stellte fest, dass auf dem Grundstück Nr. F.________ drei Sichtschutzelemente vorhanden seien: Eine 2,0 m hohe und 2,45 m lange Bambuspalisade (Nr. 1), eine 2,45 m hohe und 0,80 m lange Schilfwand (Nr. 2) sowie eine 2,0 m hohe und 1,30 m lange Schilfwand (Nr. 3).2 Mit Schreiben vom 12. April 2018 forderte die Gemeinde die Beschwerdeführenden auf, die 2,45 m hohe Schilfwand (Nr. 2) auf 2,0 m Höhe, gemessen ab bestehendem Terrain, zu kürzen. Mit gleichem Schreiben teilte sie mit, dass aufgrund der Anordnung der Sichtschutzelemente nur die Elemente Nrn. 1 und 2 für die Berechnung der Gesamtlänge 1 Vorakten, pag. 191 ff.