Mit Verfügung vom 27. September 2017 sistierte die Gemeinde Aarwangen das Verfahren "Sichtschutz Baumann" bis zum rechtskräftigen Abschluss des Beschwerdeverfahrens betreffend die Terraingestaltung auf der Nachbarparzelle. Auf Beschwerde der Nachbarn hin hob die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) mit Entscheid RA Nr. 120/2018/58 vom 8. Januar 2018 die Sistierungsverfügung der Gemeinde vom 27. September 2017 auf. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.