Am 11. September 2017 teilten die Beschwerdeführenden der Gemeinde ihre Absicht zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuches mit. Die Ausgestaltung des Bauvorhabens hänge jedoch von der Terraingestaltung auf dem Nachbargrundstück ab, welche aufgrund eines hängigen Beschwerdeverfahrens (RA Nr. 120/2017/46) noch offen sei. Die Beschwerdeführenden beantragten daher die Sistierung des Verfahrens. Mit Verfügung vom 27. September 2017 sistierte die Gemeinde Aarwangen das Verfahren "Sichtschutz Baumann" bis zum rechtskräftigen Abschluss des Beschwerdeverfahrens betreffend die Terraingestaltung auf der Nachbarparzelle.