natürlichen Terrainverlauf verändert worden sei. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 12. Juli 20171 ordnete die Gemeinde an: "Herr und Frau A.________ und ________B., vgt., als Grundeigentümer (einfache Gesellschaft) des Grundstücks Aarwangen Gbbl. Nr. F.________ werden hiermit aufgefordert, die auf der Parzelle Nr. F.________ erstellten Sichtschutzwände innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Erlass dieser Verfügung, d.h. bis spätestens am 11. September 2017 entsprechend den vorstehend zitierten Grundlagen anzupassen, d.h. auf eine maximale Gesamtlänge von 4 m zu reduzieren. Die sichtbare Höhe darf 2.0 m nicht überschreiten."