1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Gemeinde Neuenegg vom 3. Dezember 2018 wird in Bezug auf den Beschwerdeführer aufgehoben. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn A.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Neuenegg, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - B.________, eingeschrieben Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor Christoph Neuhaus