10 Pag. 157 ff. und 203 ff. BP 2016-409 11 Der Beschwerdeführer behauptet, die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte habe das Ristorante Pizzeria C.________ betrieben. Die Gemeinde bestreitet dies nicht und nahm diese schlussendlich in der angefochtenen Verfügung in Pflicht. In den Vorakten gibt es zudem mehrere Hinweise, welche die Behauptung des Beschwerdeführers stützen (vgl. insb. pag. 196 BP 2016-409, wonach der M.________ Verein den Mietvertrag zwischen der B.________ und der J.________ AG sowie den Untermietvertrag zwischen der B.________ und dem M.________ Verein beim Regierungsstatthalteramt einreichen solle). 12 Pag. 115 BP 2016-409