Beteiligten.13 Die Gemeinde verlangt vom Beschwerdeführer und von der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten die Zahlung der Aufwendungen für die Baupolizeiverfahren BP 2016- 392 und BP 2016-409 von Fr. 2'137.-- (Aufwandgebühr von Fr. 2'125.-- sowie Porto und Spesen von Fr. 12.--14). b) Der Beschwerdeführer bestreitet seine Zahlungspflicht und bringt zusammengefasst sinngemäss vor, das Ristorante Pizzeria C.________ gehöre seit der Eröffnung der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten. Zu der Zeit der baupolizeilichen Verfahren, also in den Jahren 2016 bis 2018, sei er nicht Gesellschafter dieser Firma gewesen, weshalb die 9 Pag. 49, 57 f und 65 BP 2016-392