Das vorübergehend aufgestellte Zelt, welches das erste Baupolizeiverfahren und die entsprechenden Kosten auslöste, befand sich ebenfalls auf diesem Grundstück.9 Eigentümerin des Grundstücks Nr. E.________ war bis Ende 2018 Frau F.________. Heute haben G.________, H.________ und I.________ als einfache Gesellschaft Gesamteigentum an dieser Parzelle. Bezüglich des Restaurants, der Pergola (Nebengebäude Nr. 36a) und des Tennisplatzes besteht ein selbständiges Baurecht (Grundstück Nr. K.________). Baurechtsinhaberin ist die J.________ AG. Sie trat in Bezug auf die Pergola und die Erweiterung des Restaurants als Baugesuchstellerin auf.10