3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, beteiligte die B.________ von Amtes wegen am Verfahren, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Verfügung vom 24. Januar 2019 stellte das Rechtsamt fest, dass die Post die Verfügung vom 7. Januar 2018 der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten nicht zustellen konnte, da "der Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht ermittelt werden konnte". Zustellungen an die gemäss Handelsregister gültige Adresse der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte sind demgemäss nicht möglich. 3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und