Zudem entdeckte die Gemeinde unbewilligte Werbeelemente. Gemäss Schreiben vom 4. April 2018 betrachtete die Gemeinde beide baupolizeilichen Verfahren als abgeschlossen und stellte dem Beschwerdeführer baupolizeiliche Aufwendungen von Fr. 1'752.-- in Rechnung. Der Beschwerdeführer informierte die Gemeinde telefonisch darüber, dass er nicht bereit sei, die Rechnung zu bezahlen und verwies auf die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte als Verantwortliche.