Heute haben G.________, H.________ und I.________ als einfache Gesellschaft Gesamteigentum an dieser Parzelle. Baurechtsinhaberin ist die J.________ AG (Grundstück Nr. K.________). Aufgrund von Beschwerden von Nachbarn intervenierte die Gemeinde ab August 2016 mehrfach. Die Gemeinde führte ein erstes baupolizeiliches Verfahren durch wegen eines Zeltes, welches einen Bildschirm und eine Musikanlage schützte. Das zweite baupolizeiliche Verfahren betraf den unbewilligten Betrieb einer Shisha Bar in einem geschlossenen Nebengebäude, welches die Gemeinde als zweiseitig offene Pergola bewilligt hatte. Zudem entdeckte die Gemeinde unbewilligte Werbeelemente.