Beschwerdeführenden 5 und 6, zu adressieren.15 5. Kosten a) Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren bestehen aus einer Pauschalgebühr. Für besondere Untersuchungen, Gutachten und dergleichen können zusätzliche Gebühren 15 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 12 und 12a. RA Nr. 120/2019/18 16