So haben die Beschwerdeführenden 5 und 6 bzw. die Beigeladene in der südwestlichen Ecke des Gebäudes Nr. 18 oberhalb des Sandkastens eine Stützmauer mit darüber liegender Böschung und einem Maschendrahtzaun realisiert. Die dahinter liegende Rasenfläche ist Resultat einer Aufschüttung und entspricht ebenso wenig dem bewilligten Umgebungsgestaltungsplan vom 17. September 2012 wie eine weitere Stützmauer im Bereich des nordwestlichen Endes der ausgeschiedenen Spielfläche. Weitere Stützmauern sowie ein Zaun inkl. Tor und kleiner Zugangstreppe in der Nähe der Garageneinfahrt sind