Der Umgebungsgestaltungsplan vom 28. Februar 2019 und die erwähnten Fotos machen deutlich, dass im Vergleich zum bewilligten Zustand gemäss Umgebungsgestaltungsplan vom 17. September 2012 zahlreiche weitere Veränderungen vorgenommen wurden. So haben die Beschwerdeführenden 5 und 6 bzw. die Beigeladene in der südwestlichen Ecke des Gebäudes Nr. 18 oberhalb des Sandkastens eine Stützmauer mit darüber liegender Böschung und einem Maschendrahtzaun realisiert.