Baueingabe (und damit gemäss dem bewilligten Umgebungsgestaltungsplan vom 17. September 2012) als auch die ausgeführte Spielplatzfläche eingetragen. Aus diesen Angaben der Beschwerdeführenden 5 und 6 sowie aus dem bewilligten Umgebungsgestaltungsplan vom 17. September 2012 ergibt sich, dass die ausgeschiedene Spielplatzfläche nicht mehr deckungsgleich ist. So wurde diese Fläche einerseits gegen Nordwesten hin um rund 10 m verlängert.