Die Lage dreier Spielgeräte (Sandkasten, Schaukel und Rutsche) sei leicht verändert worden. Der Zugang zum Spielplatz erfolge neu über einen nördlich des Spielplatzes befindlichen Weg fernab der Hauptstrasse. Die vorgenommenen Aufschüttungen würden die Neigungslinie von 1.2 m ab gewachsenem Terrain nicht übersteigen, sie umfasse ein Volumen von insgesamt nur gerade 62.6 m2. Zudem sei die Aufschüttung als Massnahme der Umgebungsgestaltung erfolgt und habe keine räumlichen Auswirkungen. Für die vorgenommenen Änderungen sei somit gemäss Art. 6 Abs. a Bst. i BewD keine Einreichung eines Baubewilligungsgesuchs erforderlich.