Die gestützt auf die Akten sowie anlässlich des Augenscheins vom 15. Mai 2018 gemachten Sachverhaltsfeststellungen werden sodann in der angefochtenen Verfügung detailliert aufgeführt. Die Beschwerdeführenden 5 und 6 konnten sich daher im Rahmen ihrer Beschwerde genügend zu diesen Punkten äussern. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden 5 und 6 stellt dies schliesslich keine besonders schwerwiegende Gehörsverletzung dar. Die Gehörsverletzung wurde damit geheilt. Die im Baubewilligungsverfahren begangene Gehörsverletzung ist jedoch bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen.8