Mit Stellungnahme vom 12. April 2019 äusserten sich die Beschwerdeführenden 5 und 6 zu den beiden Beschwerden der Beschwerdeführenden 1 bis 4 und beantworteten Fragen des Rechtsamts der BVE zur Eigentümer- und Bauherrschaftskonstellation. Die Stellungnahme der Gemeinde vom 29. April 2019 ging am 1. Mai 2019 beim Rechtsamt der BVE ein.