Zuvor reichte die Beigeladene im Namen der Beschwerdeführenden 5 und 6 mit Eingabe vom 28. Februar 2019 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein, welches wie folgt bezeichnet ist: "Nachträgliches Baugesuch zur bewilligten Umgebungsgestaltung. Flächenaustausch und Verschiebung Spielgeräte gemäss Plan, aufgeschüttetes Volumen von 62.6 m3 , Zaun und Lorbeerhecke von Containerplatz bis und mit Treppe ESH-Einfahrt, Ergänzung Trampelpfad mit Mergel (Nordseitiger Zugang zum Spielplatz)."