- die fehlenden Bepflanzungen und Bäume müssen gemäss dem bewilligten Umgebungsgestaltungsplan vom 11. Dezember 2012 nachgepflanzt werden; - diese Massnahmen müssen bis spätestens am 31. Mai 2019 ausgeführt werden. b) [Androhung Busse] c) [Androhung Ersatzvornahme] d) [Rechtsmittelbelehrung]" Die Gemeinde verschickte diese Verfügung per Einschreiben an sämtliche Stockwerkeigentümer und per A-Post an die Beigeladene. Gemäss Adresszeile auf der ersten Seite der Verfügung richtet sich das Einschreiben "an den betroffenen Stockwerkeigentümer der Parzelle Gbbl. Nr. L.________ in Evilard".