eingereichte Variante vom April 2017 zur Ausführung des Kinderspielplatzes und die Erweiterung der Aussenräume der Wohnung A1 Ost im unteren Bereich des Erdgeschosses des Gebäudes N.________ 18 keine einvernehmliche Lösung darstelle und die Umgebungsgestaltung inkl. Kinderspielplatz exakt gemäss dem bewilligten Umgebungsgestaltungsplan vom 17. September 2012 ausgeführt werden müsse. Die Gemeinde verfügte daher Folgendes: