Oktober 2017. Am 24. April 2017 reichte die Beigeladene als Projektverfasserin im Namen der Beschwerdeführenden 5 und 6 einen neuen Ausführungsplan für den Spielplatz mit Datum vom 21. April 2017 ein. Mit Schreiben vom 14. Juni 2017 gab die Gemeinde gegenüber den Beschwerdeführenden 5 und 6 bekannt, dass die Bau-, Verkehrs- und Energiekommission der Gemeinde am Schreiben vom 25. Oktober 2016 festhalte und die Ausführung des Spielplatzes gemäss bewilligtem Umgebungsgestaltungsplan vom 17. September 2012 fordere. Falls der Spielplatz bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeführt werde, behalte sich die Gemeinde vor, die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Art.